Jesus-Lizenz

Es scheint ein Urheberrecht für Segenshandlungen zu geben. Das Etikett „im Namen Jesu“ wollten die Christen von Anfang an monopolisiert wissen und gebunden an die von der Gemeinschaft Beauftragten (Männer).
So jedenfalls spiegelt es sich im Markusevangelium, gerichtet an die Christengemeinde und deren Nachfolgende:

»Lehrer, wir haben da einen Mann gesehen, der hat deinen Namen dazu benutzt, böse Geister auszutreiben. Wir haben versucht, ihn daran zu hindern, weil er nicht zu uns gehört.« (Mk 9, 38)
Überraschend, wie Jesus mit dieser vermeintlichen Urheberrechtsverletzung umgeht:
»Lass ihn doch!«, sagte Jesus. »Wer meinen Namen gebraucht, um Wunder zu tun, kann nicht im nächsten Augenblick schlecht von mir reden. Wer nicht gegen uns ist, ist für uns!« (Mk 9, 39f)

Das Verhaltensmuster der Jünger ist uns auch heute noch wohl vertraut und mal ehrlich, reagieren wir nicht ähnlich?
Wer darf im Namen Jesu die „die Messe halten“, Sünden vergeben, segnen? „Natürlich“ nur geweihte (männliche) Priester und „gültig“ sowieso nur bei Einhaltung der vorgeschriebenen Form.

Und was ist schlecht daran, wenn jemand christlich handelt ohne sich als Christ zu bezeichnen?
Eher ist es fatal, wenn das C missbraucht wird, um der Lehre Jesu entgegenstehendes Handeln zu Labeln.

„Böse Geister aus (der Welt) zu treiben“ ist auch für uns eine bleibende Herausforderung. Am besten gelingt dies, wenn wir Gutes zusagen (bene dicere = segnen), im Vertrauen darauf, dass es wirkt.
Den Segen Jesu, des Christus dazu haben wir allemal. Diese Lizenz ist nicht an ein Amt oder an eine Kirche gebunden, sondern Allgemeingut für ein Gutes Leben für alle Menschen auf dieser Gott geschenkten Erde.

Foto: Greenpeace-Aktion 2019 – ©spiegel.de

GS 28. Sept 2021